3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 15. März 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 15. Februar 2018. Sie macht insbesondere geltend, bei den vorgesehenen Arbeiten handle es sich entweder um Unterhaltsarbeiten oder bauliche Änderungen im Gebäudeinnern, welche nicht zu einer baubewilligungsfreien Nutzungsänderung führten und nicht die Brandsicherheit beträfen. Diese Arbeiten seien allesamt baubewilligungsfrei.