2. Mit Verfügung vom 15. Februar 2018 ordnete die Gemeinde Münchenbuchsee an, die teils begonnen Bauarbeiten seien sofort und vollständig einzustellen (Ziffer 1). Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung seien sämtliche baulichen Massnahmen am Objekt Liegenschaft E.________strasse vollständig zu unterlassen, auch wenn diese für sich alleine baubewilligungsfrei wären (Ziffer 2).