Auf Aufforderung der Einsprecherin führte die Baupolizeibehörde der Gemeinde am 21. Dezember 2017 im Bauobjekt eine Begehung durch und stellte fest, dass die Beschwerdeführerin bereits einzelne Abbrüche (Türöffnung EG) vorgenommen hat. Gleichentags forderte die Gemeinde die Bauherrschaft schriftlich auf, bis zum Vorliegen einer Baubewilligung sämtliche Arbeiten, auch baubewilligungsfreie, zu unterlassen. Für den Widerhandlungsfall drohte sie einen Baustopp und eine Strafanzeige an.