1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Frist gemäss Ziffer 1 der Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken- Oberhasli vom 26. Februar 2018 wird neu auf 30 Tage seit Rechtskraft dieses Entscheids festgelegt. Im Übrigen wird die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 26. Februar 2018 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 700.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.