Zwischenzeitlich hat die Beschwerdeführerin zudem ein «komplett neues Konzept für das Haus» angekündigt, dessen Ausarbeitung jedoch wegen eines mit aufwendigen Reparaturarbeiten verbundenen Wasserschadens, der das gesamte Gebäude betraf, ausgesetzt worden ist. Es ist folglich nicht auszuschliessen, dass die Beschwerdeführerin seit der letzten Begehung weitere, allenfalls bewilligungspflichtige Arbeiten an der Liegenschaft C.________ vorgenommen bzw. vornehmen lassen hat.