___ zwecks Baukontrolle zu machen. Da diese Aufforderung wiederum unbeantwortet geblieben ist, wendete sich die Gemeinde mit vorab per E-Mail vom 11. Februar 2018 versandtem Einschreiben vom 12. Februar 2018 ein weiteres Mal an die Beschwerdeführerin. Darin forderte sie diese auf, sich unverzüglich bei der Gemeinde zu melden, um einen Termin für die Baukontrolle zu vereinbaren. Ziel der Begehung sei es insbesondere zu überprüfen, welche baulichen Arbeiten seit dem Erwerb der Liegenschaft durch die Beschwerdeführerin vorgenommen worden seien.