a) Mit Einschreiben vom 4. Januar 2018 lud die Gemeinde die Beschwerdeführerin für den 16. Januar 2018 zu einer Baukontrolle bei der Liegenschaft C.________ ein; dies nachdem sie die Beschwerdeführerin bereits mit E-Mail vom 27. November 2017 erfolglos um entsprechende Terminvorschläge gebeten hatte. Das Einschreiben blieb aber ebenfalls unbeantwortet und es erschien auch keine Vertretung der Beschwerdeführerin zum erwähnten Termin. Mit E-Mail vom 18. Januar 2018 hat die Gemeinde die Beschwerdeführerin deshalb ein weiteres Mal aufgefordert, Terminvorschläge für eine Begehung der Liegenschaft C.________ zwecks Baukontrolle zu machen.