2. Gegen diese Ermächtigung reichte die Beschwerdeführerin am 4. März 2018 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern ein. Das Verwaltungsgericht leitete die Beschwerde zuständigkeitshalber an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) weiter. Die Beschwerdeführerin beantragt sinngemäss die RA Nr. 120/2018/12 2