1. Auf Gesuch der Gemeinde Saxeten vom 21. Februar 2018 ermächtigte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit Verfügung vom 26. Februar 2018 die Baupolizeibehörde der Gemeinde Saxeten bzw. ihre Bevollmächtigten, zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Parzelle Saxeten Grundbuchblatt Nr. B.________ bzw. die darauf befindliche Liegenschaft C.________ bis zum 16. März 2018 zu betreten.