Das Gesuch verfolgt damit einzig den Zweck, die rechtskräftig verfügten Wiederherstellungsmassnahmen aufzuheben oder zu ändern. So ersuchte der Planer des Beschwerdeführers die Behörde, die Ausnahme zur Unterschreitung des Strassenabstands zu bewilligen und von einem "drohenden Rückbau der Remise abzusehen".14 Dies sind keine Wiederaufnahmegründe. Auf ein Baugesuch, 11 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) 12 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 56 N. 1 und 3