Sie teilte mit, dass sie grundsätzlich bereit sei, die Legalisierung der Remise im gesetzlich zulässigen und mit Ausnahmen vertretbaren Rahmen zu unterstützen. Allerdings sei zwingend eine Projektanpassung der erstellten Remisenbaute erforderlich. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen