5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Regierungsstatthalter beantragt am 7. März 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das AGR äusserte sich mit Stellungnahme vom 23. März 2018. Die Gemeinde nahm mit Beschwerdeantwort vom 13. April 2018 Stellung. Sie teilte mit, dass sie grundsätzlich bereit sei, die Legalisierung der Remise im gesetzlich zulässigen und mit Ausnahmen vertretbaren Rahmen zu unterstützen.