Mit Entscheid vom 29. Dezember 2016 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun dem Baugesuch vom 10. Mai 2014 den Bauabschlag und ordnete für die Remise und die Stützmauer die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bis am 28. Februar 2017 wie folgt an: ‒ Die Remise ist, soweit höher und näher an der Strasse als mit Baubewilligung vom 10. März 2009 erteilt, zurückzubauen. Die Sichtlinien gemäss Notiz des Oberingenieurs (…) sind jederzeit freizuhalten.