Im November 2015 teilte die Gemeinde dem Regierungsstatthalter mit, dass der Beschwerdeführer kein nachträgliches Baugesuch eingereicht habe, sondern geltend mache, dass der Baubeginn rechtzeitig erfolgt sei. Gleichzeitig ersuchte sie den Regierungsstatthalter, das Baupolizeiverfahren in den Entscheid über das noch hängige Baugesuch von 2014 zu integrieren. Anlässlich von Baukontrollen zeigte sich, dass das ‒ inzwischen fertig gestellte ‒ Bauvorhaben nicht gemäss der Baubewilligung ausgeführt worden war. Die Remise wurde grösser und näher an die Kantonsstrasse gebaut als bewilligt, die Stützmauer ist länger als bewilligt und ragt ebenfalls in den Strassenabstand hinein.1