2. Am 25. August 2014 reichte der Beschwerdeführer ein Baugesuch ein (datiert vom 10. Mai 2014), das den Abbruch eines Gebäudes und den Anbau / Neubau einer zusätzlichen Remise auf der Nordseite des Wohnhauses umfasste. Die Gemeinde stellte im November 2014 fest, dass sich die im Jahr 2009 bewilligte Remise erst im Bau befand. Wegen Ablaufs der Geltungsdauer der Baubewilligung eröffnete sie ein baupolizeiliches Verfahren und gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.