Dazu erteilte er mehrere Ausnahmebewilligungen, unter anderem zur Unterschreitung des Strassenabstands, und erklärte den Situationsplan verbindlich, auf dem der Oberingenieurkreis I (OIK I) insbesondere das freizuhaltende Sichtfeld und den Strassenabstand eingetragen hatte. Das Grundstück Heiligenschwendi Gbbl. Nr. B.________ liegt in der Landwirtschaftszone. RA Nr. 120/2018/11 2