3. Gebäudehöhe a) Die Beschwerdeführenden bemängeln weiter die Gebäudehöhe des Vorhabens. In den Plänen sei vom bestehenden statt vom gewachsenen Terrain ausgegangen worden, welches an der Nordwestfassade deutlich tiefer liege. Die durchgeführte Nachmessung der Gemeinde sei wieder ab dem bestehenden Terrain erfolgt. Sie beantragen die Feststellung, dass das gewachsene Terrain bzw. massgebende Terrain tiefer liege als das bestehende Terrain.20 b) Bauentscheide können gemäss Art. 40 Abs. 1 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden.