Profiliert sind auch die Ausschnitte / Aussparungen für die Dachlukarnen.11 Nicht gefordert gemäss Art. 16 BewD ist entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden die Profilierung der Giebelhöhe bzw. des höchsten Punktes des Bauprojekts. Die Höhe des Gebäudes ist aus 8 Fotodokumentation gemäss Beschwerdeschrift: Anhang 1, Fotos 1 und 3 9 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 10 Vgl. Foto aus nordwestlicher Sicht: Vorakten der Gemeinde; blaue Mappe «Übriges Geschäft 886», pag. 1