c) Da das Bauvorhaben rechtskräftig bewilligt worden ist, stehen vorliegend keine Profile mehr, die überprüft werden könnten. Gemäss den Vorakten und den Eingaben der Beschwerdeführenden wiesen die Profile des Bauvorhabens auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ wie gemäss Art. 16 Abs. 1 BewD gefordert, die Gebäudeecken der Fassaden wie auch die Neigung der Dachlinien auf.10 Dies ergibt sich zudem aus der Fotodokumentation der Beschwerdeführenden: Dieser zufolge weisen die aus südlicher Richtung aufgenommenen Profile die Gebäudeecken, die Neigung der Dachlinien sowie die mit Querlatten markierten Höhen der Fassaden auf. Profiliert sind auch die Ausschnitte /