4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Eingabe vom 31. März 2018 (Eingang am 3. April 2018) weisen die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner 1 bis 4 darauf hin, dass die Baugesuchspläne vom Nachführungsgeometer kontrolliert worden seien. Das Bauprojekt sei von der Gemeinde geprüft und als ordnungsgemäss empfunden worden; die Gemeinde habe ihnen daher am 18. Oktober 2016 die Baubewilligung erteilt. Nach Eingang der Anzeige sei das Projekt von der Beer Holzbau AG und vom Dienstzweig Geomatik der Gemeinde Köniz noch einmal bezüglich Höhe überprüft worden.