Die Begründung der Vorinstanz hinsichtlich des massgebenden Terrains sei nicht korrekt und auch die Profilierung des Projekts sei falsch gewesen. Von der BVE sei festzustellen, dass bei der Nordwestfassade das gewachsene und damit massgebende Terrain deutlich tiefer liege als das bestehende Terrain, von welchem aus die Gebäudehöhe bestimmt worden sei. Infolgedessen beantragen sie, dass die Baubewilligung in wesentlichen Teilen für ungültig zu erklären sei und deshalb eine erneute Ausschreibung mit den entsprechenden Einsprachemöglichkeiten zu erfolgen habe.