3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 27. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie rügen den angefochtenen Entscheid hinsichtlich Begründung und Entscheid, "insbesondere bezüglich Gebäudehöhe und Profilierung". Die Gemeinde habe die Gebäudehöhe vom bestehenden Terrain und nicht wie reglementarisch vorgesehen vom gewachsenen Terrain gemessen, welches an der Nordwestfassade deutlich tiefer liege. Die Begründung der Vorinstanz hinsichtlich des massgebenden Terrains sei nicht korrekt und auch die Profilierung des Projekts sei falsch gewesen.