Zudem ist sie der Ansicht, dass die Bauhöhe vom aktuell bestehenden Terrain aus zu messen sei und nicht "ab dem Terrain, wie es vor dem Erstellen des Abbruchobjekts bestanden" habe. Ferner sei gemäss Baubewilligung für die Fassadengestaltung "Klinkerriemchen, Farbe braungrau" 1 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 2 Vgl. Vorakten der Gemeinde; blaue Mappe «Übriges Geschäft 886»: Mailwechsel zwischen BF 1 und der