2. Mit einem als "Eingabe/Einsprache" bezeichneten Schreiben vom 20. November 2017 wandten sich die Beschwerdeführenden betreffend das Bauvorhaben der Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner 1 bis 4 an die Gemeinde Köniz. Sie wiesen darauf hin, dass sie auf Grund des Vorprojekts und der Profile – die sich aus ihrer Sicht nachträglich als falsch erwiesen –, auf eine Einsprache verzichtet hätten. Auf Grund des Rohbaus hätten sie festgestellt, dass das Haus auf der Nordwestfassade deutlich höher sei, als es die Bauvorschriften zuliessen. Im Baugesuch wie auch bei der Baubewilligung sei man von einer falschen Höhe des gewachsenen Terrains ausgegangen.