betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Köniz vom 29. Januar 2018 (Neubau Doppelhaus) RA Nr. 120/2018/10 2 I. Sachverhalt 1. Mit Gesamtbauentscheid vom 18. Oktober 2016 erteilte die Gemeinde Köniz den Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegnern 1 bis 4 die Baubewilligung für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ (Baugesuch Nr. 18351) in der Wohnzone (W), Bauklasse IIa. Das Bauvorhaben befindet sich in der Ausführung.