Die Kostennote des Anwalts des Beschwerdeführers sowie der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten beträgt CHF 7689.55 (Honorar CHF 6900.--, Auslagen CHF 239.75 sowie Mehrwertsteuern). Im vorliegenden Fall sind allerdings der gebotene Zeitaufwand, die Bedeutung der Sache und auch die Schwierigkeit als unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint eine Ausschöpfung des Gebührenrahmens zu einem Viertel und somit ein Honorar von CHF 3250.-- (exkl. Mehrwertsteuer) als angemessen.