a) Der Beschwerdegegner macht geltend, er sei im vorliegenden Beschwerdeverfahren als obsiegend zu betrachten. Demnach seien ihm keine Verfahrenskosten aufzuerlegen und er habe Anspruch auf eine Parteientschädigung. Demgegenüber führt die Vorinstanz aus, der Beschwerdeführer habe wesentliche Sachverhaltselemente erst im Beschwerdeverfahren vorgebracht. Sie habe lediglich aufgrund dieser neuen Vorbringen neu verfügt. Daher könne sich 7 Ruth Herzog, a.a.O., Art. 107 N. 3 und 9 8 Entscheid BVD vom 6. Juli 2018, RA-Nr. 120/2018/24, E. 4b; Entscheid BVD vom 19. August 2015, RA- Nr. 120/2015/31 9 Stellungnahme der Stadt Biel/Bienne vom 18. Dezember 2020 S. 3