a) Der Beschwerdeführer macht geltend, die baupolizeiliche Anzeige der Beschwerdegegnerin sei grossmehrheitlich unbegründet gewesen. Es widerspreche daher dem Verursacherprinzip, ihm die Kosten des auf die Anzeige hin durchgeführten Baupolizeiverfahrens aufzuerlegen. Demgegenüber ist die Vorinstanz der Ansicht, das Baupolizeiverfahren sei durch eine baupolizeiliche Anzeige der Beschwerdegegnerin ausgelöst worden, die zwar nicht in jeder 4/8 BVD 120/2017/9