71 Abs. 1 VRPG Gebrauch. Dies steht vorliegend der Zulässigkeit des Vorgehens allerdings nicht entgegen, zumal das Beschwerdeverfahren im Zeitpunkt des Erlasses der neuen Verfügung sistiert und ein Rechtsmittelentscheid noch nicht erarbeitet gewesen ist. Im Dispositiv der neuen 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 4 Markus Müller, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 3. Aufl, Bern 2021, S. 188 5 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 6 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 71 N. 7