Überdies betreffe das nachträgliche Baugesuch nicht alle Gegenstände der Wiederherstellungsverfügung. Im vorliegenden Fall sei es angezeigt, das Beschwerdeverfahren als Ganzes zu sistieren und nach Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids der Baubewilligungsbehörde der Stadt Biel/Bienne über den weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens zu befinden. Diese Sistierungsverfügung erwuchs in Rechtskraft. 8. Am 16. November 2020 erliess die Stadt Biel/Bienne eine erneute Baupolizeiverfügung. Darin hielt sie u.a. fest, der fragliche Zaun sei von der Besitzstandsgarantie umfasst. Eine