6. Die Stadt Biel/Bienne hielt in der Vernehmlassung vom 10. April 2017 fest, das nachträgliche Baugesuch sei bewilligungsfähig und sie habe nicht im Sinn, einen Bauabschlag zu verfügen. Gestützt auf diese Ausführungen der Stadt Biel/Bienne beantragten der Beschwerdeführer sowie die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte mit Schreiben vom 5. Mai 2017 nunmehr die Sistierung des Beschwerdeverfahrens vor der BVD und die Fortführung des Baubewilligungsverfahrens. Das Rechtsamt gab den Beteiligten Gelegenheit, sich zum Sistierungsantrag zu äussern, wovon die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 22. Mai 2017 Gebrauch machte.