5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem gab es der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen. Von dieser Gelegenheit machte sie mit Schreiben 6. April 2017 Gebrauch. Das Rechtsamt beteiligte überdies die Grundeigentümerin der betroffenen Parzellen von Amtes wegen am Verfahren.