4. Neben der Beschwerde bei der BVD reichte der Beschwerdeführer für den Zaun «sicherheitshalber» ein nachträgliches Baugesuch bei der Stadt Biel/Bienne ein (Baugesuchs- Nr. BG23873). Er beantragte bei der Stadt allerdings, das Baubewilligungsverfahren zu sistieren, bis ein rechtskräftiger Entscheid der BVD vorliege.