2. Die Beschwerdegegnerin ersuchte die Stadt Biel/Bienne mit Schreiben vom 9. Mai 2016, dafür zu sorgen, dass beim Neubau die Vorschriften der ÜO «A.________» eingehalten würden. Mit Schreiben vom 10. Juni 2020 reichte die Beschwerdegegnerin zudem eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Stadt beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne ein. Am 14. Juli 2016 teilte die Stadt dem Beschwerdeführer mit, die Ausführung des Vorhabens entspreche in einigen Punkten nicht den bewilligten Plänen. Sie erliess daraufhin am 9. Februar 2017 eine Baupolizeiverfügung und verpflichtete den Beschwerdeführer zu