1. Die Stadt Biel/Bienne erteilte am 31. Mai 2011 die rechtskräftig gewordene Baubewilligung für den Neubau eines Sechsfamilienhauses und eines Einfamilienhauses mit gemeinsamer Einstellhalle. Bauherr des Vorhabens war u.a. der Beschwerdeführer. Die Bauparzellen befinden sich im Perimeter der Überbauungsordnung (ÜO) «A.________».