Der Behindertenlift an der B.________strasse liegt im Aussenraum; zudem weist der Standort hohen Publikums- bzw. Personenverkehr auf. Damit sind die spezifischen Masse gemäss Ziff. 3.7.3 der SIA-Norm 500 erforderlich. Der eingebaute Lift entspricht nicht der Baubewilligung und auch aus den Plänen lässt sich keine Bewilligung für ein bestimmtes, die SIA-Norm unterschreitendes Mass ableiten. f) Zusammenfassend kann deshalb festgehalten werden, dass der bestehende Lift nicht der Baubewilligung und der Auflage betreffend Liftgrösse entspricht. Er ist somit formell rechtswidrig. 3. Zulässigkeit der umgesetzten Liftgrösse