anders verstanden werden, als dass die SIA-Norm 500 und damit Ziff. 3.7.3 in vollem Umfang und nicht nur beschränkt auf die Mindestmasse für Bauten gelten soll. Die Tragweite der SIA-Norm 500 und die darin enthaltenen Anforderungen an die Mindestgrösse von Aufzugskabinen hätte der Beschwerdeführerin als professionelle Bauherrin und/oder ihrem Architekten bekannt sein müssen.