Die Beschwerdeführerin legt dar, dass der Fachbericht nicht nur mangelhaft verfasst worden sei, sondern von sämtlichen Adressaten nur habe falsch verstanden werden können. Die daraus entstandene Unsicherheit dürfe nicht zulasten der Beschwerdeführerin ausgelegt werden. Die linke Spalte des Fachberichts FHB ist in der Tat unglücklich formuliert. Dennoch sind der Titel und die rote Markierung der rechten Spalte bei der Auslegung der Auflage stärker zu gewichten. Die rechte Spalte kann nicht 16 Vorakten bzw. Pläne «Neue C.________ Bern», Ausführungsprojekt vom 19. April 2009 mit Ergänzungen