Aus diesem Grund wird in der SIA-Norm 500:2009 im Aussenbereich und/oder bei hohem Personenverkehr (z.B. Bahnhof) bei Aufzügen eine Kabinengrösse von 1.10 x 2.00 m verlangt. Im Gegensatz zu Wohnbauten und Geschäftshäusern, wo ein Zuggerät im Eingangsbereich abgekoppelt und 'sicher' weggestellt oder parkiert werden kann, ist dies im Aussenbereich nicht möglich. Zumal der Weg in der Regel nicht wieder zum Ausgangspunkt zurück führt."