Es gelten für Bauten grundsätzlich Mindestmasse von 110 x 140 cm; für Aufzugskabinen im Aussenraum und hohem Personenverkehr sind jedoch 110 x 200 cm gefordert. Der bestehende Lift ist zwar grösser als das für Bauten geforderte Mindestmass; für Rollstühle mit Zugwagen weist er dennoch nicht die erforderliche Kabinengrösse auf. Gemäss Stellungnahme von procap15 dient der Zugwagen dazu, die im Unterschied zu Elektrorollstühlen leichteren und flexibler einsetzbaren Handrollstühle zu ergänzen: 14 Vgl. Beschreibung gemäss https://N.________/ 15 Stellungnahme vom 25. April 2017 RA Nr. 120/2017/7 8