Die in der Auflage genannte SIA-Norm 500 «Hindernisfreie Bauten»13 regelt im Kapitel I «Öffentlich zugängliche Bauten» unter dem Titel «Erschliessung» in Ziffer 3.7 die Anforderungen an Aufzüge. Als Mindestmasse gelten gemäss Ziffer 3.7.3 die folgenden: "3.7.3 Die Kabinengrösse muss den Anforderungen der nachfolgenden Tabelle genügen. Tabelle 4 Mindestmasse von Aufzugskabinen Kabinenbreite Kabinentiefe Mindestmasse in Bauten 1,10 m 1,40 m