e) Der Fachbericht der FHB bildet nebst den übrigen Amts- und Fachberichten gemäss Gesamtbauentscheid vom 22. Dezember 201011 Bestandteil der Baubewilligung; deren Bedingungen und Auflagen sind gemäss Ziffer 3.1.6 des Entscheids in allen Teilen einzuhalten.12 Der Bericht der FHB ist in tabellarischer Form verfasst und weist in der linken Kolonne generell-abstrakt auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen hin und bezeichnet in der rechten Kolonne, die im Original rot gekennzeichnet ist, die für das konkrete Bauvorhaben mit Blick auf die Hindernisfreiheit auferlegten Auflagen: