Es handle sich somit um ein Gebäude mit grossem Publikumsverkehr, das zwingend auch für Personen mit Handicap ohne Benachteiligung zugänglich sein müsse. Einen anderen zumutbaren Zugang gäbe es nicht. Die Strasse (durch die F.________ und dann hoch Richtung Poststation) habe ein zu starkes Gefälle und der Umweg durch den Bahnhof sei umständlich und weit. Daher habe die Baupolizeibehörde eine entsprechende Änderung der Liftkabine gefordert.10 8 Vgl. Beilagen 4 und 5 der Beschwerde: Gesamtbauentscheid des RSA Bern-Mittelland vom 26. November 2014 (M.________) sowie Fachbericht FHB vom 2. Juli 2014 9 Vgl. angefochtener Entscheid vom 3. Januar 2017, S. 3