d) Die Gemeinde weist unter Punkt 7 ihrer Verfügung ebenfalls darauf hin, dass im Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland auf den Fachbericht der Fachstelle Hindernisfreies Bauen verwiesen werde.9 Demzufolge seien die Auflagen und Bedingungen des Fachberichts "in allen Teilen" einzuhalten. Dies bedeutet nach Ansicht der Gemeinde folgendes: "Im Fachbericht vom 26.06.2010 wird zum Thema «Zugang von aussen» keine konkrete Forderung zum Lift neben der Treppe gemacht. Zum Thema «Vertikale Zirkulation» wird gefordert, dass sämtliche Liftanlagen hindernisfrei, gemäss SIA-Norm 500 auszuführen sind.