Minimale Liftgrössen 110 x 140 cm" hingewiesen. Unter der Rubrik «Auflagen/Einwände» habe sie folgendes verlangt: "Sämtliche Liftanlagen sind hindernisfrei gemäss SIA 500 auszuführen. Bei mehreren Liftkabinen, die nicht alle normgerecht sind, ist "min. eine nach der SIA-Norm 500 auszugestalten. Die Anforderungen für Seh- und Hörbehinderte sind einzuhalten (optische und akustische Anzeigen)".