ein und gab den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. In ihren Schlussbemerkungen hält die Beschwerdeführerin an ihrer Beschwerde vollumfänglich fest und weist darauf hin, dass der angeordnete Umbau unverhältnismässig sei. Auch im Lichte der Stellungnahme von procap sei der eingebaute Lift vertretbar, da das Zuggerät eines Rollstuhls durch eine Begleit- oder Drittperson separat transportiert werden könne. Ferner seien die Zuggeräte gemäss technischen Angaben genügend leistungsfähig um die Steigung auf dem Weg F.________/Rampe zur Postreisestation zu überwinden.