Als Gebäude mit hohem Publikumsverkehr bzw. grösste Poststelle der Schweiz müsse es für Personen mit Handicap ohne Benachteiligung zugänglich sein. Einen anderen zumutbaren Zugang gäbe es nicht. Der Baupolizeibehörde obliege u.a. die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften. Dementsprechend sei sie verpflichtet, in einem Fall wie vorliegend entsprechende Massnahmen zu verfügen. In der Folge holte das Rechtsamt bei der Beschwerdeführerin weitere Pläne (insbes. Detailpläne Treppen) ein und gab den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.