3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern (procap) Gelegenheit zur Stellungnahme, wovon diese mit Eingabe vom 25. April 2017 insbesondere betreffend die Grösse des bestehenden Lifts Gebrauch machte. Die Gemeinde weist in ihrer Beschwerdeantwort darauf hin, dass der umstrittene Lift von Personen mit einem Rollstuhl mit Zugwagen nicht benutzt werden könne. Als Gebäude mit hohem Publikumsverkehr bzw. grösste Poststelle der Schweiz müsse es für Personen mit Handicap ohne Benachteiligung zugänglich sein.