Beanstandet wurde unter anderem die Grösse des als «Behindertenlift» bezeichneten Aufzugs, der den Aussenraum ab der B.________strasse mit der oberen Ebene Richtung C.________ und Postreisestation verbindet. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 3. Januar 2017 ordnete die Gemeinde – nebst vorliegend nicht interessierenden Massnahmen – in Ziffer 1 an, dass "die Liftkabine gemäss SIA Norm 500:2009 Ziffer 3.7.3 auf die Mindestgrösse von 1.10 m x 2.00 m bis am 31. August 2017" umzubauen sei. RA Nr. 120/2017/7 2