1. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland bewilligte am 22. Dezember 2010 das Bauprojekt der Beschwerdeführerin zum Abbruch des ehemaligen Postbetriebsgebäudes «C.________» und Neubau eines Dienstleistungs- und Geschäftszentrums an der B.________strasse 4 und 5 in der Gemeinde Bern («D.________»). Anlässlich der baupolizeilichen Schlusskontrolle betreffend Hindernisfreiheit stellte die Gemeinde Mängel fest. Beanstandet wurde unter anderem die Grösse des als «Behindertenlift» bezeichneten Aufzugs, der den Aussenraum ab der B.________strasse mit der oberen Ebene Richtung C.________ und Postreisestation verbindet.